Laut Urteil des OLG Düsseldorf stellt das Anbringen von Visitenkarten an Autos eine "genehmigungspflichtige Sondernutzung" öffentlicher Straßen dar. Die Autoaufkäufer benötigen daher eine Genehmigung der Kommune, sonst droht Bußgeld. Denn das Verteilen der Kärtchen diene ausschließlich gewerblichen Zwecken.Az.: IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10
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