Trotzdem hat genau dies ein Grenzschutpolizist (42) getan - und bezahlt für diese Vergehen jetzt mit dem Verlust seinen Beamtenstatus!
Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart Ende Juli (Az: DB 23 K 5319/10). Der Beklagte habe durch seine schweren Vergehen das Vertrauen seines Dienstherren verloren.
Der Porno-Polizist war bereits 2002 des Dienstes enthoben und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Wohnung in der Region Stuttgart seiner damaligen Lebensgefährtin sechsmal zur Prostitution zur Verfügung gestellt haben soll. Zudem hat er im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem Pornofilm mitgewirkt.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim Verwaltungsgericht disziplinarrechtlich gegen ihn geklagt. Gegen die Entscheidung kann der Polizist innerhalb eines Monats Berufung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Ob er seine Porno-Karriere weiter verfolgt hat - unklar. Fest steht: Der Sex-Streifen aus dem Jahr 2000 kann heute noch gekauft werden.
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