Versicherung zahlt nicht bei Reisestorno wegen Jobwechsel

BK
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Klar: Wer gerade eine neue Stelle antritt, hat erst einmal keinen Urlaub - und Reisepläne, die er noch am alten Arbeitsplatz schmiedete, haben sich erst einmal zerschlagen. Dennoch: Für die Reiserücktrittversicherung ist ein Arbeitsplatzwechsel noch lange kein Grund, eine vorher gebuchte Reise zu stornieren.So jedenfalls sah es nun das Amtsgericht Neumünster, stellte sich mit seiner Entscheidung auf die Seite der verklagten Versicherung. Im verhandelten Fall hatte eine Frau bereits im Herbst für den folgenden Sommer eine Reise nach Florida gebucht, diese Reise dann aber vier Monate nach der Buchung wieder storniert. Begründung: Den neuen Job sollte sie genau zu dem Zeitpunkt antreten, an dem sie eigentlich in Florida sein wollte.Doch die Versicherung wollte die Stornokosten nicht übernehmen. Das Argument: Die Versicherungsbedingungen enthielten bereits eine komplette Liste aller anerkannten Stornierungsgründe. Ein Arbeitsplatzwechsel wäre da nicht dabei, würde deshalb auch nicht anerkannt. Der Verweis auf die Versicherungsbedingungen überzeugte die Richter: Die Versicherung muss nicht zahlen (Az. 31 C 750/09).

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