Am Dienstag hatte das Gericht einen Teil des Geschäfts mit einstweiligen Verfügungen gestoppt. Die Richter hatten Zweifel am Vorgehen der Deutsche Wohnen. Die kaufte die Wohnungen in vier Gebäuden von Predac. Nach Auffassung des Gerichts aber ohne die Absicht, eine bestimmte Gruppe von Mietern über ihr Vorkaufsrecht zu informieren. Deshalb untersagten die Richter den „grundbuchrechtlichen Vollzug“ der Kaufverträge über 675 Wohnungen.
Bei den Verfügungen geht es um drei Gebäudekomplexe. Für den vierten Block mit 81 Wohnungen strebt Friedrichshain-Kreuzberg an, sein dort mögliches Vorkaufsrecht auszuüben.
Alte Verträge geben Mietern Vorkaufsrecht
Dem KURIER liegt die Begründung für die Verfügung vor. Darin heißt es, dass die Deutsche Wohnen wusste, dass alle Mieter ein Vorkaufsrecht für ihre Wohnungen haben. Das folge aus Verträgen aus der Mitte der 90er Jahre. Damals gingen die Wohnungen von der WBG Friedrichshain (jetzt Teil der WBG Mitte) an die Predac.
Dennoch argumentierte die Deutsche Wohnen, das Vorkaufsrecht gelte nur für Mieter, die vor der Umwandlung der Wohnungen in Eigentum im Jahr 2017 in ihnen lebten.
Damit ist das Unternehmen gescheitert. Das Gericht: Der Anspruch auf Vorkaufsrecht der Mieter, die nach der Aufteilung 2017 eingezogen sind, laufe leer, „weil gar nicht ersichtlich ist, dass diese von der Antragsgegnerin (Deutsche Wohnen, d. Red.) über das Bestehen des Vorkaufsrechts informiert werden“. Deshalb der Stopp. Die Deutsche Wohnen kündigte Widerspruch gegen die Verfügungen an. Wann er kommt und wann darüber verhandelt wird, ist ungewiss.
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