Eine Fotoaufnahme gegen meinen Willen verletzt meine Persönlichkeitsrechte, ist also verboten - und ein solches Foto darf vor allem nicht auch noch gegen mich verwendet werden. Mit diesem Argument wollte sich ein geblitzter Temposünder gegen die Bußgeldforderung wehren, zog vor das Bundesverfassungsgericht.Allerdings: Die Richter schenkten dem Mann nicht einmal Gehör, ließen seine Beschwerde erst gar nicht zur Verhandlung zu. Die Richter: Für die Verkehrssicherheit werden individuelle Freiheiten mitunter eingeschränkt. Doch das ist noch lange keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Es darf weiter geblitzt werden (Az. 2 BvR 759/10).------------------------------
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