Verbraucherschützer alarmiert

Erstes Restaurant erhebt Sonntagsgebühr

Bei Hoshi-Sushi in Steglitz müssen Gäste Wochenend- und Abendzuschläge zahlen.

Kerstin Hense
Lesezeit 3 Min
In diesem Restaurant „Hoshi Sushi“ in der Deitmerstraße mussten Gäste für ihr Menü draufzahlen, es sei denn sie kommen wochentags vor 16 Uhr.  

In diesem Restaurant „Hoshi Sushi“ in der Deitmerstraße mussten Gäste für ihr Menü draufzahlen, es sei denn sie kommen wochentags vor 16 Uhr.  

© Berliner KURIER

Die Tom-Kha- Gai-Suppe, Avocado Nigiri, Sake Maki und das Menü waren köstlich und sind bereits verzehrt, aber was bitte ist „Theke Extra“, fragt sich der überraschte Gast, als er die Rechnung erhält? „Der Sonntagszuschlag. Sonntag ist teurer“, sagt die freundliche Bedienung.

Verbraucherzentrale: „Wir sehen das sehr kritisch“

Ist so etwas neuerdings in Restaurants üblich? Der Berliner KURIER hat bei der Verbraucherzentrale nachgehakt: „Das ist sehr ungewöhnlich und wir sehen das sehr kritisch“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale in Hamburg dem KURIER. Der Endpreis müsse klar und deutlich und nicht kleingedruckt auf der Speisekarte ausgewiesen sein, also folglich der Zuschlag bereits mit inbegriffen sein. Ansonsten könne ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegen, konkret gegen die Preiswahrheit- und -klarheit.

Der KURIER fragte bei Hoshi-Sushi nach. Warum der Sonntagszuschlag? „Weil das so ist. Das haben wir schon immer so gemacht“, lautete die knappe Antwort einer Mitarbeiterin, die ihren Namen nicht nennen wollte, aber sich als Chefin ausgab. Sie erklärte, dass sie nicht nur sonntags, sondern auch samstags und an Feiertagen ganztägig und unter der Woche am Abend (ab 16 Uhr) einen Zuschlag von einem Euro pro Menü nehmen würden. Warum der Zuschlag denn nur so kleingedruckt in der Speisekarte stünde? „Unsere Karte ist lang. Wir haben nicht so viel Platz.“

Sonntagsaufpreise in Restaurants sind unüblich

Auch beim Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Berlin ist ein Aufpreis an bestimmten Tagen und Uhrzeiten Zuschlag nicht bekannt. „Die Berechnung von Sonntagsaufschlägen auf die Preise der angebotenen Speisen und Getränke ist in der Gastronomie in Deutschland eher unüblich“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Sofern ein Gastwirt tagesabhängige Preisaufschläge verlangen möchte, sollte dies dem Gast gegenüber klar und deutlich kommuniziert werden, etwa mittels einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung des Preisaufschlags in der Speisekarte oder mittels einer separaten Speisekarte. Damit würden Irritationen bei den Gästen vermieden. 

Zum Zeitpunkt der Bestellung müsse für den Gast klar erkennbar sein, welchen Preis er für die Speisen und Getränke zahlen muss. Grundsätzlich könnten Gastwirte frei über die Preise der in den Speisekarten angebotenen Speisen und Getränke entscheiden. Somit wären auch tagesabhängige Preisunterschiede grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf will dem besonderen Fall jetzt nachgehen. „Die aufgeführten Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge einschließen. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, wird aufgrund dieser Anfrage jetzt geprüft werden“, sagt Martin Lutze, Referent des Ordnungsstadtrates. 

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