Renovierungs-ÄrgerHat ein Mieter vor dem Auszug auf Forderung des Vermieters noch die Wohnung renoviert, obwohl er rechtlich dazu nicht verpflichtet war, kann er die Kosten zurückverlangen - aber nur innerhalb von sechs Monaten. Danach wären seine Ansprüche verjährt (Landgericht Freiburg, Az. 3 S 1012/10).------------------------------Kind entscheidet mitErklärt ein elfjähriges bei seiner Mutter lebendes Kind gegenüber dem Jugendamt, seinen Vater nicht mehr sehen zu wollen, kann dessen vorher vielleicht sogar gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht ausgesetzt werden (Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 10 UF 790/08).
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