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BK
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Billige Tür reicht ausLebt ein ALG-II-Bezieher im eigenen Haus und benötigt eine neue Haustür, muss das Jobcenter nur die Kosten für die billigste Plastiktür aus dem Baumarkt übernehmen - und das lediglich in Form eines Darlehens (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az. L 5 AS 423/09 B ER).Absetzbare PflegeDie Kosten für ein Pflegeheim dürfen auch dann als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Unterbringung dort wegen einer aktuellen Krankheit nur vorübergehend erfolgte, es deshalb auch nie eine Einstufung als Pflegefall gab (Bundesfinanzhof,Az. VI R 39/09).

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