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Heiz-Pflicht für MieterEin Mieter kann seine Wohnung zwar beheizen oder nicht beheizen wie er will - aber wenn zu niedrige Temperaturen zu Schäden am Haus führen, muss sich der Mieter eine Pflichtverletzung vorwerfen lassen, kann ihm die Wohnung gekündigt werden (Amtsgericht Saarbrücken, Az. 4 C 487/08).Auf eigene Gefahr?Wer auf einer nur mangelhaft beleuchteten Kellertreppe stürzt, kann dafür nicht unbedingt den Hauseigentümer haftbar machen. Das Amtsgericht München: Wenn es jemandem zu dunkel ist, darf derjenige die Treppe dann eben nicht betreten (Az. 121 C 31386/09).

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