Zugesagt ist zugesagtSichert eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zu, kann sie, wenn die Prozesse verloren gehen, nicht ihren Kunden in Regress nehmen, muss auch alles bezahlen (OLG Celle, Az. 3 U 83/10).Immer erst zum Amt ...Wird einem Sozialhilfeempfänger die Wohnung gekündigt, hat er sich sofort vom Sozialamt Umzug und neuen Mietvertrag genehmigen zu lassen. Sonst muss das Sozialamt die Kosten nicht übernehmen (LSG NRW, Az. L 6 AS 338/10B).
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