Antennen erlaubtEin Hausbesitzer mag Parabolantennen auf den Balkonen seiner Mieter als hässlich empfinden - doch untersagen kann er sie nicht, selbst, wenn er meint, dass durch den Kabelanschluss genügend TV-Programme zur Auswahl stünden (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. 107 c 427/07).Versicherung verlorenWer als Kunde einer privaten Krankenversicherung von der Pflegegeld kassiert, obwohl er in Wahrheit kein Pflegefall ist, muss das Geld nicht nur zurückzahlen, sondern verliert auch seine ganzen Versicherungsschutz (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 592/07).
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