Fast zwei Stunden wurde verhandelt. Dabei ging es vor allem um eine EU-Verordnung von 2017, die auf UN-Sanktionen gegen Nordkorea basiert. Letztere verbietet weltweit, von dem Land Immobilien zu pachten oder zu mieten. Nordkorea könnte sich aus solchen Geschäften Geld für das Atomraketenprogramm des Diktators Kim Jong-un beschaffen.
Hostel-Betrieb verstößt gegen EU-Verordnung
Die Regelung trifft auch auf das Gebäude der Botschaft Nordkoreas zu, in dem die EGI GmbH seit 2007 ein Hostel (435 Zimmer) betreibt. Um die EU-Verordnung durchzusetzen, untersagte 2018 der Bezirk Mitte dem Unternehmen den weiteren Hostel-Betrieb. Die Firma verklagte das Bezirksamt.
Verwaltungsrichter Stephan Groscurth wies nun die Klage ab. Er sieht es als erwiesen an, dass der Hostel-Betrieb auf dem Botschaftsgelände gegen die EU-Verordnung verstößt, danach eine verbotene Nutzung von Immobilien darstellt, die Nordkorea gehören.
Hostel-Betreiber kann in Berufung gehen
Der Hostel-Betreiber sieht das anders. Die monatlichen Kaltmietzahlungen von 38.000 Euro an die Botschaft Nordkoreas hätte man seit April 2017 eingestellt, so Felix Hahn, Anwalt der Firma EGI GmbH. „Da an Nordkorea keine Gelder mehr fließen, verstößt meine Mandantin, die mehrere 100.000 Euro in das Gebäude investiert hat, auch nicht gegen die Sanktionen.“
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Wann das Hostel schließen muss, ist unklar. Der Betreiber kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes noch in Berufung gehen. „Es dürfte lange dauern, bis am Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen wird“, sagt Richter Groscurth.
Koreanische Botschaft reichte Räumungsklage ein
Für ein Hostel-Aus kann auch die Botschaft Nordkoreas sorgen. Auf Druck der Bundesregierung musste sie 2017 den Mietvertrag mit dem Betreiber kündigen. Die EGI GmbH ging darauf nicht ein. Die Botschaft reichte eine Räumungsklage ein, die vorm Landgericht Berlin verhandelt werden soll. Der Termin steht noch nicht fest.
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