Der geständige Angeklagte habe bei Kämpfen gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ im März 2015 die abgetrennten Köpfe von zwei Gegnern an den Haaren in die Höhe gehalten und sich fotografieren lassen, bestätigte das Berliner Kammergericht am Mittwoch.
Zwei andere Offiziere hätten die beiden Leichen nach Gefechten nahe der irakischen Stadt Tikrit enthauptet und den Angeklagten dann aufgefordert, damit für ein Foto zu posieren. Er habe dem „Gruppendruck nicht standhalten können“. (dpa)
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