Urteil für Hartz-IV-Empfänger

Abwrackprämie

BK
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Berlin - Hartz-IV-Empfängern darf die Abwrackprämie nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das hat das Landessozialgericht in Essen gestern entschieden.Geklagt hatte eine 43-jährige allein erziehende Mutter aus Iserlohn. Beim Kauf eines neuen Autos im Wert von 7500 Euro war ihr die staatliche Umweltprämie von 2500 Euro angerechnet worden. Daraufhin minderte sich ihr Hartz-IV-Anspruch um monatlich 156 Euro.Die Mutter wehrte sich mit Erfolg gegen diese Entscheidung. Die Richter urteilten für sie, denn "Das Geld war schließlich nicht für den Privatkonsum, sondern für den Autokauf."(Az.: L 12 AS 807/10 B ER)

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