URTEIL

BK
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Wann haften Eltern?Eine Mutter hatte ihren fünfeinhalbjährigen Sohn mit einem älteren Freund unbeaufsichtigt auf einen Spielplatz gelassen. Das Duo zerkratzte mit einer Glasscherbe auf einem benachbarten Parkplatz17 Autos. Der Bundesgerichtshof entschied: Die Mutter muss für ihr Kind haften. Denn Kontrollen des Kindes hätten im Abstand von 15 bis 30 Minuten stattfinden müssen.Az.: VI ZR 51/08 und ZR VI 198/08

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