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BK
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Kein Schild-AnspruchDie Behörden sind nicht verpflichtet, den Verkehr vor den Häusern der Anwohner auf deren Wunsch mit Extra-Verkehrsschildern besonders zu regeln. Ein Hausbesitzer hatte ein absolutes Halteverbot vorm Grundstück gefordert, da er wegen der mitunter teilweise zugestellten Einfahrt Schwierigkeiten hätte, in seine Garage zu kommen.VG Braunschweig, Az. 6 A 389/04

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