Schlagloch-HaftungAuf Nebenstraßen müssen Autofahrer mit Straßenschäden wie Schlaglöchern rechnen. Auf Bundesautobahnen hingegen muss das niemand.Wird dort nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern. LG Halle, Az. 7 O 470/97;OLG Koblenz, Az. 12 U 1255/07
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com