Fahrverbot mit 18Wer in der Verkehrssünderdatei von Flensburg 18 Punkte beisammen hat, ist den Führerschein erst einmal los. Die zuständige Behörde muss die Fahrerlaubnis "zwangsläufig entziehen", hat auch nicht zu prüfen, ob der "Punkte-Sammler" die ihm zur Last gelegten Verkehrssünden tatsächlich begangen hat. (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 7 L 27/10).
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com