Brutto oder netto?Eine Vollkaskoversicherung ist berechtigt, bei der Regulierung eines Schadens die Mehrwertsteuer einzubehalten. Nämlich dann, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht beheben lässt und auch auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet. Der Fahrer hatte den geschätzten Schaden brutto bei der Versicherung gemeldet.BGH, Az.: IV ZR 35/09
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