Unfall mit Radfahrer

BK
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Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen Zebrastreifen überquert, ist nicht vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs erfasst. Kommt es zu einem Unfall trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann ihn auch eine Alleinschuld treffen (LG Frankenthal/Pfalz, Az.: 2 S 193/10).

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