Heftige Sommergewitter mit Hagel und Sturmböen können schlimme Schäden anrichten. Wird dabei die eigene Immobilie zum Beispiel durch einen umgestürzten Baum beschädigt, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden."Wer dies versäumt, könnte den Versicherungsschutz gefährden", warnen die Experten der Verbraucherzentrale. Folgende Tipps sollten Geschädigte beherzigen:Erstellen Sie unmittelbar nach dem Schaden eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen. Auch Einkaufsbelege sollten beigelegt werden.Nehmen Sie schriftlich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Ein Fax genügt. Bewahren Sie den Sendebericht auf!"Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, so telefonieren Sie vor Zeugen", raten die Experten. "Dies können auch Familienangehörige sein."Tipp: Wenn die Versicherung telefonische Leistungszusagen gibt, sollten Sie den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs notieren.Bewahren Sie die beschädigten Dinge zum Schadensnachweis auf. Ist dies nicht möglich, weil eine sofortige Reparatur notwendig ist, fotografieren oder filmen Sie die beschädigten Teile vor der Reparatur.Sturmschäden werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen.------------------------------
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