Eltern atmen auf

Unbefristeter Kita-Streik in Berlin bleibt verboten

Das Landesarbeitsgericht bestätigt das Verbot: Ein unbefristeter Streik der Erzieher in Kitas ab Montag ist abgewendet.

Foto von Autor/Autorin: Stefanie Hildebrandt
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„Gegen Massenkindhaltung“ und „Bildung statt Aufbewahrung“ steht auf der Weste einer pädagogischen Fachkraft vor der Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht Berlin über einen unbefristeten Streik, zu dem die Gewerkschaften Verdi und GEW die Beschäftigten in den gut 280 kommunalen Kitas aufgerufen hatten. 

„Gegen Massenkindhaltung“ und „Bildung statt Aufbewahrung“ steht auf der Weste einer pädagogischen Fachkraft vor der Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht Berlin über einen unbefristeten Streik, zu dem die Gewerkschaften Verdi und GEW die Beschäftigten in den gut 280 kommunalen Kitas aufgerufen hatten. 

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin bleibt untersagt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.

Langer Streik in Kitas bleibt verboten 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat heute darüber entschieden, ob der von der Gewerkschaft Verdi unbefristete Streik an den gut 280 Einrichtungen zulässig ist. Ist er nicht. Tausende Eltern atmen auf. 

In erster Instanz hatte sich die Senatsfinanzverwaltung im Eilverfahren erfolgreich gegen die Aktion gewehrt. Das Arbeitsgericht hatte den Kita-Streik untersagt. Verdi musste den ursprünglich geplanten Beginn des Dauerstreiks am 30. September absagen.

Dagegen ist die Gewerkschaft in Berufung gegangen. Und unterlag nun vor Gericht.

Birgitt Pechstein, Vorsitzende Richterin, betritt den Saal für die Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht Berlin über einen unbefristeten Streik. 

Birgitt Pechstein, Vorsitzende Richterin, betritt den Saal für die Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht Berlin über einen unbefristeten Streik. 

© Katharina Kausche/dpa

Gewerkschaften wollen Druck erhöhen

Der Konflikt schwelt schon lange, mehrfach gab es Warnstreiks. Mit dem unbefristeten Streik wollten die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Druck auf den Senat erhöhen, einem Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleineren Kita-Gruppen und anderen Entlastungen der Beschäftigten zuzustimmen.

Für einen unbefristeten Streik in den kommunalen Kitas, die etwa ein Zehntel aller Einrichtungen in Berlin ausmachen, hatten laut Gewerkschaft bei einer Urabstimmung 91,7 Prozent der Mitglieder gestimmt.

Senat lehnt Tarifverhandlungen ab

Der Senat lehnt solche Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich ab. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin diese nicht im Alleingang führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist. Dort drohe bei einem Berliner Sonderweg der Rausschmiss, argumentiert das Land.

Das Arbeitsgericht hatte einen unbefristeten Kita-Streik Ende September als nicht rechtmäßig eingestuft. Zur Begründung hieß es unter anderem, es herrsche Friedenspflicht wegen des laufenden Gehaltstarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der auch Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kitas umfasse. Zudem müsse das Land Berlin nicht das Risiko eingehen, wegen eines eigenen Abschlusses aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Dem folgte nun auch das Landesarbeitsgericht.

 Aus Sicht des Gerichts wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die geltende sogenannte Friedenspflicht, wie die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein zur Begründung sagte.

Unterdessen haben Verdi und auch die öffentlichen Kitabetriebe Sympathien bei Eltern eingebüßt. Drei der fünf Eigenbetriebe Berlins  betreuen deutlich weniger Kinder als vor den Streiks. In den freien Kitas gibt es wegen der einbrechenden Geburtenrate freie Plätze, Eltern wechseln, weil sie sich auf eine Betreuung verlassen müssen.  Die Eigenbetriebe erhalten daher weniger Geld, ein Millionendefizit wird befürchtet.  ■

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