Wer als Riester-Sparer vier Prozent seines Einkommens investiert, kann sich unter Umständen über eine staatliche Zulage von 156 Euro freuen. Voraussetzung, die für einen selbst jeweils größten Vorteile des Riester-Sparens und anderer Varianten der Altersvorsorge auch tatsächlich mitzunehmen, ist allerdings: Man kommt bei seiner Steuererklärung um die beiden Anlagen "AV" und "Vorsorgeaufwand" nicht herum.Im letzten Jahr wurden diese Angaben der "AV" dabei noch auf der Anlage "Vorsorgeaufwand" mit abgefragt. Nun ist auf dem Mantelbogen noch zusätzlich anzukreuzen, dass man auch die Anlage "AV" beifügt. Sinn der wieder eingeführten Anlage: Mit ihr lässt man seine Beiträge für die freiwillige private Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerfrei stellen. Bis zu 2100 Euro können dabei anerkannt werden.Die Frage in Zeile 6 dieser Anlage beantworten Riester-Sparer sinnvollerweise mit "Ja". Dann prüft das Finanzamt nämlich von sich aus, ob man nun mit der Gewährung der Zulage oder der Steuerfreistellung besser fährt - eine Frage, die "normale Riester-Sparer" für sich sonst kaum eindeutig beantworten könnten.Und gehört man auch zu den "unmittelbar Begünstigten" , wie man ab Zeile 10 wissen muss? Da darf jeder Arbeitnehmer davon ausgehen: Er gehört dazu.Aber auch die komplett ausgefüllte Anlage "AV" ist noch kein Ersatz für die Anlage "Vorsorgeaufwendungen". Die muss zusätzlich ausgefüllt werden. Und da geht es nicht mehr allein um die Altersvorsorge, sondern auch um andere Versicherungen, die man zum Schutz vor möglichen Schicksalsschlägen abgeschlossen hat.Zunächst steht aber die Altersvorsorge im Vordergrund. Der eigene Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, ersichtlich aus der Lohnsteuerbescheinigung, kommt in Zeile 6, Beiträge etwa zur privat abgeschlossenen Rürup-Rente in die Zeile 7.Dann folgen die Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung, die 2010 in voller Höhe geltend gemacht werden können. Wer mit diesen Beiträgen aber keine 1900 Euro erreicht, kann bis zu diesem Betrag noch andere Versicherungsbeiträge, etwa für die Unfall-, Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung geltend machen.Wer eine zusätzliche private Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abgeschlossen hat, trägt die in der Rubrik "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" in der Zeile 46 ein, private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kommen in Zeile 47.Die Zeile 48 ist sowohl für die private Haftpflichtversicherung, für die Kfz-Haftpflicht inklusive einer möglichen Insassenversicherung, aber ohne den Kasko-Anteil sowie für die private Unfallversicherung als auch die Risikolebensversicherung gedacht.Natürlich gab es auch schon vor Einführung von Riester und Rürup zusätzliche private Rentenversicherungen - und die trägt man, um sie von der Steuer abzusetzen, in die Zeilen 49 und 50 ein.Schließlich sollte man nicht vergessen, seine Belege über die Versicherungsbeiträge zusammen mit abzugeben. Und Riester-Sparer fügen dazu die Original-Bescheinigungen ihres Anbieters bei.------------------------------GÜNSTIGSTE VARIANTEBEITRÄGE ZU "PRIVATEN"
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