Er hat den Panik-Rock schon auf vielen Bühnen abgefeiert. Aber ein Auftritt vor dem Bundesverfassungsgericht ist auch für Udo Lindenberg (70) ’ne ganz heikle Nummer. Verklagt wird Panik-Udo von Bühnenautor Martin Verges (51). Der behauptet seit Jahren, dass Udo das Musical „Hinterm Horizont“ von ihm geklaut hat. Jetzt das Duell!
Verges bleibt zuerst noch ganz ruhig. Erst später wird er Udo Lindenberg als die „schlimmste Kreatur, die mir je begegnet ist“, bezeichnen. Verges schildert dem KURIER am Telefon, wie sehr er Lindi früher verehrt hat. Wie sicher er war, dass der Rocker ein aufrichtiger Typ ist. Doch heute bereut Verges, dass er ihm 2005 aus Verehrung ein Musical zuschickte. Der Titel: „Mädchen aus Ost-Berlin“.
Bühnenautor Martin Verges legt sich mit Rockstar Udo Lindenberg an.
© Gerhard Lehrke
Udo dankte und lobte ihn per SMS, aber dann wurde es aus Verges’ Sicht bald komisch. Denn Udo stellte 2007 den Plan vor, ein Musical rund um sein Lied „Mädchen aus Ost-Berlin“ zu inszenieren. Nur sollten die Schöpfer plötzlich der Schriftsteller Thomas Brussig (52) und Udo selbst sein. Ein Plagiat – oder nur zwei ähnliche Ideen?
Noch am Vorabend der Premiere im Januar 2011 in Berlin machte Verges den Fall öffentlich. Doch die Gerichte erteilten ihm in zwei Instanzen eine Absage, zuletzt 2015 (KURIER berichtete). Verges aber bleibt dabei: „Die sogenannte Fabel, der große Bogen des Musicals, ist mein Werk!“ Im Einzelnen: Udo nervt so lange, bis ihn Honecker 1983 im Palast der Republik singen lässt, dort lernt er ein FDJ-Mädchen kennen, es gibt eine Liebesaffäre und ein Wiedersehen zur Wende 1989.
Verges ist von seinem Recht so überzeugt, dass er jetzt Verfassungsklage einreichte. Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, dass die bisherigen Urteile nicht rechtens waren, weil sie ohne die Expertise von Literaturwissenschaftlern zustande kamen. Verges: „Es gibt bei jedem Verkehrsunfall Gutachter – warum nicht hier?“ Das Gericht wird die Gutachterfrage bald entscheiden. Falls Verges siegt, kann er Udo vor den Bundesgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof bringen. Mit Gutachter. Verges betont, es gehe ihm um seine Autoren-Ehre – nicht um Geld.
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