Berlin - Obwohl sie die Bahn mit einer Abrechnung um 160 Euro betrogen hat, soll eine langjährige Mitarbeiterin nicht gekündigt werden. Das empfahl das Landesarbeitsgericht Berlin.Ein kurioser Fall von Undankbarkeit gegenüber dem Arbeitgeber wurde in Saal 334 verhandelt. Anna A. (Name geändert) hatte ihr 40-jähriges Betriebsjubiläum bei der Bahn mit Kollegen gefeiert. Bis zu 250 Euro spendiert die Bahn in solchen Fällen langgedienten Mitarbeitern. A. und Kollegen konsumierten nur für 90 Euro. Trotzdem rechnete sie 250 Euro ab.Der Schmu flog auf, die Bahn kündigte ihr fristlos. Im Prinzip sei das rechtens, so das Landesarbeitsgericht. Allerdings habe das Bundesarbeitsgericht im Fall der Kassiererin Emmely der langen Betriebszugehörigkeit eine "sehr hohe Bedeutung" beigemessen. Eine einmalige Verfehlung brauche das Vertrauen nicht vollständig auf. Außerdem habe A. den Betrug gleich gestanden.Vergleichsvorschlag des Gerichts: A. wird wieder eingestellt. Die Bahn hat vier Wochen Zeit für eine Entscheidung.
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