Es ist der demokratische Traum für fast 300 000 Berliner Mieter. Sie bekommen Mitspracherecht für ihr Zuhause und dürfen eigene Mieträte wählen. Wo? Bei landeseigenen Wohnungsgesellschaften, sprich Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM.
Es gilt: Ein Rat pro Wohnungsgesellschaft. Ein Mitglied dieses Mieterrates wird dann zusammen mit einem Gasthörer in den Aufsichtsrat des jeweiligen Wohnungsunternehmens entsandt – samt vollem Mitsprache- und Entscheidungsrecht. Die Gesandten stimmen dann zusammen mit anderen Vorstandsmitgliedern über Planungen von Neubauten, Modernisierungen, Spielplätzen vor dem Haus und sogar über drohende Mieterhöhungen ab.
Hintergrund für die Wahl ist das Wohnraumversorgungsgesetz, das Anfang 2016 in Kraft getreten ist und die Bildung derartiger Räte für mehr Mitspracherecht vorsieht. Bislang stellten sich über 1000 Kandidaten für die einzelnen Mieträte zur Wahl.
Angeschrieben zur Abstimmung werden alle Mieter der rund 292 000 städtischen Wohnungen. Prinzip: Wahlberechtigt ist ein Mieter pro Haushalt, der muss mindestens sechs Monate in der Wohnung leben. Gewählt wird vom 5. August bis zum 8. September 2016. Ab Herbst sollen dann die neuen Räte ihre Arbeit aufnehmen.
Beim Berliner Mieterverein ist die Freude über so viel neue Demokratie jedoch verhalten. „Ich freue mich zwar, dass die Bewohner jetzt mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten bekommen. Allerdings beschränkt sich die Mitgestaltung faktisch auf ein Informationsrecht“, sagt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsfüh-rerin des Vereins. Und weiter: „Letztlich wird die Einflussmöglichkeit auch davon abhängen, wie aktiv die Mieterräte ihre Aufgaben wahrnehmen und wie kooperativ die Wohnungsunternehmen agieren.“
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