Tote Zoe (2)

Ist Mutter Melanie S. unschuldig?

Es ist eine Geschichte, die die Berliner schockierte: Vor drei Jahren sorgte der Fall eines kleinen Weißenseer Mädchens bundesweit für Entsetzen.

Florian Thalmann
Lesezeit 3 Min
Gewaltopfer Zoe († 2) aus Weißensee

Gewaltopfer Zoe († 2) aus Weißensee

© zVg Lizenz

Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge: Matthieu K. ....

Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge: Matthieu K. ....

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.... und Mutter Melanie S. werden von der Polizei vernommen.

.... und Mutter Melanie S. werden von der Polizei vernommen.

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Blumen und Kerzen vor dem Todeshaus sollen an Zoe erinnern.

Blumen und Kerzen vor dem Todeshaus sollen an Zoe erinnern.

© Klaus Oberst Lizenz

© Schröder Lizenz

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Rückblick. Ende Januar 2012 erregt der mysteriöse Tod eines kleinen Mädchens aus Weißensee Aufmerksamkeit. Mutter Melanie S. (28) entdeckte ihre Tochter tot in ihrem Kinderbettchen. Schnell kommt heraus: Stiefvater Matthieu K. (29) soll Schuld am Tod des Kindes sein – er habe die Zweijährige beim abendlichen Duschen am 28. Januar wütend in den Bauch geboxt und getreten, dabei die inneren Organe verletzt.

Die Mutter sagte später aus: „Ich habe nur ein Klatschen gehört aus dem Bad. Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Zoe habe „Mama“ geschrien. Der Stiefvater erzählte ihr, das Mädchen sei in der Badewanne ausgerutscht. Am kommenden Tag übergab sich Zoe immer wieder. Anstatt mit dem Kind zum Arzt zu gehen, ließen die Eltern das Mädchen leiden. Bis Zoe starb, weil ihr Darm durch den Schlag geplatzt war.

Ein schockierender Fall von Kindesmisshandlung. Auch gegenüber den anderen Kindern, die Mutter Melanie S. mit in die Beziehung brachte, soll Matthieu K. gewalttätig geworden sein. Niemand bemerkte es – dabei war die Familie dem Jugendamt bekannt. „Die Mutter brauchte Hilfe bei der Erziehung, aber eine Kindswohlgefährdung musste zu keinem Zeitpunkt befürchtet werden“, sagte eine Sprecherin des zuständigen Jugendamtes damals.

Am 11. Juli 2014 verurteilte das Berliner Landgericht S. und K.  zu lebenslangen Haftstrafen – wegen Mordes durch Unterlassung. „Ein Anruf bei der Feuerwehr – das Kind hätte eine reelle Lebenschance gehabt“, zitierte der Richter eine Gutachterin.

Doch die Eltern zogen gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof. Der fünfte Strafsenat in Leipzig bestätigte daraufhin das Urteil des Stiefvaters, hob die Verurteilung von Mutter Melanie S. aber teilweise auf.  So sei beispielsweise nicht aufgeklärt, dass sie von dem Faustschlag in Zoes Bauch wusste. Nun müssen die Richter in einem neuen Verfahren prüfen, ob Melanie S. das Kind absichtlich sterben ließ oder „nur“ fahrlässig handelte.

Auch um das mögliche Versagen von Berlins Behörden soll es laut Berichten  im Gerichtssaal gehen – vielleicht klärt sich auf, warum weder Ämter, noch Bekannte, noch Nachbarn die Gewaltausbrüche des Stiefvaters bemerkten. Im ersten Urteilsspruch von 2014 hieß es: „Da muss man mit Blindheit geschlagen sein oder nicht hingesehen haben!“ FTH

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