Die Kielerin hatte Beatrix von Storch bei einem Vortrag in Berlin im November mit einem mit Rasierschaum befüllten Tortenboden beworfen. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte sie Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kam.
Mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu zehn Euro war das Gericht deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die 20 Tagessätze zu jeweils 30 Euro gefordert hatte.
Von Storch, Landeschefin der AfD in Berlin, nahm nicht am Prozess teil. Die Polizei sicherte die Eingänge des Amtsgerichts mit zahlreichen Beamten und kontrollierte die Prozesszuschauer vor dem Einlass in den Verhandlungssaal. Vor dem Gebäude demonstrierten rund zwei Dutzend Aktivisten.
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