Braucht ein Auto bei Tempo 50 per Vollbremsung auf trockenem Asphalt höchstens 28 Meter bis zum Stillstand, sind es bei einer viele Tonnen schweren Straßenbahn bis zu 53 Meter Anhalteweg. Darin enthalten sind bei Straßenbahn und Auto die 14 Meter, die in der „Schrecksekunde“ des Fahrers vor dem eigentlichen Bremsen zurückgelegt werden.
39 weitere Meter braucht die Bahn dann noch bis zum Stillstand. Fußgänger, an die kurzen Bremswege von Autos gewöhnt, begeben sich in Lebensgefahr, wenn sie damit rechnen, dass der Fahrer stoppen kann, wenn man vor dem nahenden Zug tollkühn über die Gleise geht.
Deshalb gab es im ersten Halbjahr allein an den 60 nicht ampelgesicherten „Z-Übergängen“ sechs Tram-Unfälle mit Fußgängern. Zwei Menschen wurden schwer, fünf leicht verletzt. Bei Z-Übergängen werden Fußgänger durch Gitter so geführt, dass sie den Zügen entgegensehen müssen.
Auf den Strecken, wo die Straßenbahn sich die Fahrbahn mit Autos teilt, ist sie nicht so schnell unterwegs, aber auch hier braucht sie länger zum Anhalten als ein Auto. BVG-Sprecherin Petra Reetz: „Die Faustregel lautet, dass ein Zug etwa so viel Strecke zum Anhalten braucht, wie sie lang ist.“
Die Statistik der Polizei weist für die Jahre 2012 bis 2014 in Berlin zwei tote, 30 schwer und 36 leicht verletzte Fußgänger bei Unfällen mit der Straßenbahn aus. Allerdings ist diese Statistik wegen der Definition eines Verkehrsunfalls lückenhaft: Wird ein Fußgänger dort angefahren, wo er nicht sein dürfte – also auf dem Gleis abseits von Überwegen oder Kreuzungen – zählt das nicht als „Verkehrs“-Unfall. Deshalb müssten allein 2014 zwei Tote hinzugezählt werden. GL
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