Todesschütze verstieß gegen alle Auflagen

Wann Jäger schießen dürfen

Laut Landesjagd-Verband Brandenburg hat der Todesschütze gegen alle Regeln und Auflagen verstoßen. Der Jagdschein wird entzogen.

BK
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Georg Baumann vom Landesjagdverband Brandenburg zum KURIER. „Oberster Grundsatz ist, dass nur geschossen werden darf, wenn das Ziel eindeutig identifiziert bzw. erkennbar ist. Ansonsten darf kein Schuss abgegeben werden.“

In Brandenburg gibt es rund 12.000 Jäger. Um den rund 1000 Euro teuren Jagdschein erwerben zu können, müssen mindestens 150 Theoriestunden absolviert werden, in denen u. a. der sichere Umgang mit der Waffe sowie deren Handhabung geschult wird. „Darüber hinaus werden verschiedene Schieß-Prüfungen absolviert“, sagt Baumann.

Wer z.B. aus einer Entfernung von 50 Metern eine sich bewegende Wildschweinattrappe verfehlt oder aus 100 Metern Entfernung ein stehendes Reh nicht sauber trifft, hat die Prüfung nicht bestanden.

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