Tiefgaragen-Unfall

BK
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Öffnet sich das Tor einer Tiefgarage durch Überfahren einer Induktionsschleife, hat der Fahrer eines Pkw einen Abstand zum Tor einzuhalten und abzuwarten, ob sich das Tor auch öffnet. Ansonsten haftet er für einen Schaden an seinem Auto, der durch das sich öffnende Tor entsteht, selbst. Amtsgericht München, Az.: 161 C 23668/09

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