Teure Panne

BK
Lesezeit 1 Min

Für die Kosten eines Polizeieinsatzes zur Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeugs muss der Halter aufkommen. Das gilt auch, wenn der Fahrer selbst die Stelle mit einem Warndreieck abgesichert und die Polizei nicht gerufen hat. Die Kosten für den Polizeieinsatz (256 Euro) wurden dem Speditionsunternehmen in Rechnung gestellt.Verwaltungsgericht Trier, Az. 1 K 621/09

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com

Lesen Sie mehr zum Thema