Strafzettel-Wirrwarr

Das Knöllchenrätsel von der B5

Berlin kassiert für einen kleinen Tempo-Verstoß dreimal soviel Strafe wie Brandenburg

Mike Wilms
Lesezeit 2 Min
Der Fahrer und sein Auto: Thomas Uhlemann (58) wundert sich sehr über das Strafzettel-Wirrwarr.  

Der Fahrer und sein Auto: Thomas Uhlemann (58) wundert sich sehr über das Strafzettel-Wirrwarr.  

© Uhlemann

Diese Fragen richtete Thomas Uhlemann an den KURIER. Er hatte Sorge, dass außer ihm noch viele andere Autofahrer Knöllchen mit Fantasiepreisen erhalten haben könnten. „Ich fragte mich natürlich auch, ob der Preisunterschied vielleicht daherrührte, dass ich einmal in Berlin und einmal in Brandenburg geblitzt wurde“, sagt Uhlemann. Er hatte beim genaueren Blick auf das Berliner Teuerknöllchen bemerkt, dass hier Verfahrenskosten aufgeschlagen worden waren. Ist das in Berlin so, fragte er sich, obwohl es die Strafe fast verdreifacht?

Bußgelder bundeseinheitlich geregelt

43,50 Euro statt 15 Euro: Das fand der Autofahrer auch deshalb ungerecht, weil er beide Blitzersünden auf der gleichen Strecke und jeweils bei einem zulässigen Höchsttempo von 50 km/h begangen hatte. Wo war der Unterschied? „Ich kam auf beiden Fahrten von meinen Schwiegereltern, wurde einmal bei Pessin auf der B5 geblitzt und einmal auf der innerstädtischen Fortführung der Straße an der Deutschen Oper“, sagt Uhlemann. Die Fahrten fanden am 5. und am 30. Mai statt. Beide per Post zugestellte Knöllchen sind auf den 9. Juli datiert.

Der KURIER bemühte sich, das Blitzer-Rätsel aufzuklären und fragte eine Sprecherin der Berliner Polizei. Sie sagte: „Die Bußgelder sind bundeseinheitlich geregelt. Zuerst erhält man ein Verwarngeld-Angebot, in diesem Fall ist 15 Euro korrekt. Bezahlt man nicht, kommt ein Bußgeldbescheid. Hier werden Verfahrenskosten aufgeschlagen – wie bei einer Mahnung.“

Mahnung ohne Vorwarnung?

Hat Autofahrer Uhlemann also den ersten Knöllchen-Brief aus Berlin verpasst? „Ich habe nichts bekommen“, sagt er. Und das ist auch glaubhaft. Thomas Uhlemann ist seit langem in der KURIER-Redaktion bekannt. Er will sich jetzt bei den Behörden beschweren – und sein bereits bezahltes Bußgeld zurück. 

Er betont: „Der Bußgeldbescheid war nicht wie eine Mahnung formuliert. Nichts wies darauf hin, dass es schon das zweite Schreiben sein könnte. Wie vielen Autofahrern passiert so etwas noch? Wenigstens hatte ich den Vergleich mit dem Knöllchen aus Brandenburg und wurde aufmerksam.“ 

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