Die Rentnerin kann es nicht fassen. Statt um die 370 Euro, wie in den Jahren zuvor, soll sie nun 965 Euro für den Fernwärme-Verbrauch für ihre Wohnung (50 m2, 278 Euro Kalt-Miete/Monat) zahlen. „Dabei habe ich nie viel geheizt“, sagt Frau Schiwek. „Diese 965 Euro sind für mich eine Monats-Rente.“
Ähnlich erging es 60 Mietern einer Hellersdorfer Wohnungsbaugesellschaft. Ihre Heizkosten stiegen auch bis ums Dreifache. Schuld daran ist ein völlig legales Abzock-System, das sich Contracting nennt.
Dieses System nutzen immer mehr Wohnungsgesellschaften. Grund: Der Bund forderte diese auf, ihre Immobilien auf energiearme Heizsysteme (z.B. von Gas auf Fernwärme) umzustellen. Damit die Vermieter die Kosten für die teuren Anlagen nicht selber tragen müssen (die können sie nur zu 11 Prozent auf die Miete schlagen), machen sie dies über einen Dienstleister. Der liefert per Vertrag („Contract“) die neue Anlage, übernimmt Heizabrechnung und Wartung. Dafür zahlt der Vermieter einen Pauschalbetrag, den er – ganz legal – voll auf die Heizkosten der Mieter umschlagen kann. „Damit zahlen Mieter drauf, obwohl Energie gespart wird“ sagt Peter Riehl vom Mieterverein.
„Jeder dritte Mietrechtsfall dreht sich mittlerweile um Contracting“, sagt Anwalt Stefan Senkel (40). „Die meisten Mieter wissen nicht einmal davon, weil über eine Klausel im Mietvertrag die Mieter darüber nicht informiert werden müssen.“ Er rät Betroffenen, plötzlich hohe Heizkosten nur unter Vorbehalt zu zahlen, damit erfolgreich dagegen geklagt werden kann.
„Gewinne auf Kosten der Mieter darf es nicht geben“, sagt Bundestagsabgeordner Dr. Jan-Marco Luczak (CDU). „Das wollen wir nun per Gesetz erreichen.“ Im Herbst wird im Bundestag darüber debattiert.
NKK
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