Seit Mittwochvormittag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig über die Revisionen der jeweiligen Staatsanwaltschaften. Eine Bestätigung der Freisprüche durch den BGH scheint in greifbare Nähe gerückt. Der Generalbundesanwalt habe beantragt, die Revisionen der Staatsanwaltschaften als unbegründet zurückzuweisen, sagte Dieter Graefe, der Anwalt des Berliner Arztes, am Mittwochmittag. Er sei zuversichtlich, dass sich die Richter des 5. Strafsenats des BGH dem anschließen werde. Mit einem Urteil wird um 16 Uhr gerechnet.
Norbert Mutzbauer ist der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Er wird das Urteil verkünden.
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Christoph Turowski hatte Anfang 2013 einer langjährigen Patientin, die seit ihrer Jugend unheilbar an einem schmerzhaften Reizdarmsyndrom litt, schwere Schlaftabletten verschrieben - für deren geplanten Selbstmord.
Alles geschluckt
Am 16. Februar schluckte die 44-jährige unzählige dieser Tabletten und schrieb ihrem Hausarzt wie verabredet eine SMS. "Dank Dir, alles geschluckt", stand darin. Turowski fuhr sofort in die Wohnung seiner Patientin, er fand Anja D. tief bewusstlos im Bett liegen. Auf dem Schreibtisch lagen drei Abschiedsbriefe.
Der Arzt schaute immer wieder nach der einstigen Arzthelferin. Am Morgen des 19. Februar war Anja D., die zuvor schon einige Selbstmordversuche unternommen hatte, tot. Die Frage war, hätte der Arzt ihr helfen müssen, als er sie fand?
Das Berliner Landgericht sagte: nein. Es sei der ausdrückliche Wille von Anja D. gewesen, zu sterben, so die Richter. Vor dieser Entscheidung hatten sich viele Urteile auf eine BGH-Entscheidung von 1984 gestützt. Aus dieser ging hervor, dass Suizidversuche wie Unfälle zu behandeln seien, Ärzte also eingreifen, anderen Menschen Hilfe holen müssten.
In dem Urteil steht aus, dass die meisten Suizidversuche nur Hilfeschreie seien. Diese alte Rechtssprechung sei, so Graefe, durch das Patientenverfügungsgesetz längst überholt.
Grundlegende Bedeutung
"Das Urteil heute wird grundlegende Bedeutung haben für alle vergleichbaren Fälle", sagte Rechtsanwalt Graefe. Er gehe zudem davon aus, dass im Herbst das Bundesverfassungsgericht den umstrittenen Paragrafen 217 kippen werde. Der Paragraf wurde im Dezember 2015 eingeführt. Er stellt die geschäftsmäßige - also von Ärzten unterstütze - Förderung des Suizids unter Strafe.
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