Schmidt hat in seinem Bezirk fünf Mal das Vorkaufsrecht zugunsten einer neuen Mietergenossenschaft ausgeübt – der sogenannten „Diese eG“. Bisher wurde das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten von den Bezirken nur über die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ausgeübt. Diese standen bei den Fällen nicht zur Verfügung.
Vorwurf gegen Stadtrat: Finanzierung mit Risiko
Der Hauptausschuss hat nun am Mittwoch eine Senatsvorlage beschlossen, die Genossenschaften beim Ausüben des Vorkaufsrechtes grundsätzlich auch bis zu zehn Prozent landeseigener Zuschüsse ermöglicht. Das ist neu. Auch vorher war es Genossenschaften erlaubt, das Vorkaufsrecht zu nutzen, aber das ist in Berlin noch nicht passiert.
Schmidt wird vorgeworfen, die Zuschüsse schon mit eingeplant zu haben, mit unklaren Finanzierungen der Genossenschaft ein Risiko eingegangen zu sein und nur eine Genossenschaft bevorzugt zu haben. Was so weit stimmt.
Die Genossenschaft teilte am Freitag mit: „Die Vorfinanzierung mit der Bank steht“, erklärte Werner Landwehr von „Diese eG“. Die von der Genossenschaft eingereichten Finanzierungspläne würden als plausibel angesehen, hieß es aus dem Bezirk.
Erklärungsbedürftiger Vorgang
„Der Vorgang ist erklärungsbedürftig, weil da offenbar schon vorher agiert wurde, ohne dass es eine gesetzliche Grundlage gab“, sagte Torsten Schneider, finanzpolitischer Sprecher der SPD. „Wir befürworten es grundsätzlich, dass Genossenschaften das Vorkaufsrecht ausüben können und Landeszuschüsse erhalten“, so Schneider.
Auch von der CDU kam am Freitag Kritik. Christian Gräff, wohnungspolitischer Sprecher, nannte die Hintergründe der Vorkaufspolitik des Senats und des Baustadtrats „dubios“.
Er forderte eine „lückenlose Aufklärung“, auch weil die Genossenschaft Verbindungen zur Linkspartei habe. „Bis dahin fordern wir einen Stopp für weitere Geschäfte“, sagte der CDU-Mann.
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