Spätis am Sonntag

Ordnungsämter entscheiden in jedem Bezirk anders

Späti-Verkäufer sind verärgert und die Gerichte geben ihnen immer häufiger Recht.

Stefan Strauß
Lesezeit 5 Min
Aktuell wird in Berlin wieder gestritten, warum Spätis sonntags geschlossen bleiben müssen und aus welchen Gründen sie von 13 bis 20 Uhr öffnen dürfen.

Aktuell wird in Berlin wieder gestritten, warum Spätis sonntags geschlossen bleiben müssen und aus welchen Gründen sie von 13 bis 20 Uhr öffnen dürfen.

© dpa

Der Sonntag ist nach dem Grundgesetz arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn es in den Läden nur Waren des touristischen Bedarfs gibt, also Tabakwaren, Souvenirs, Getränke, Süßigkeiten, Artikel zum alsbaldigen Verbrauch und Lebensmittel zum sofortigen Verzehr.

Doch in den Ordnungsämtern der Bezirke gibt es kein einheitliches Vorgehen. „Jeder Bezirk handelt anders“, sagt Alper Baba, Vorsitzender von „Späti e.V.“ Rund 900 Spätkaufstellen gibt es in Berlin, die Betreiber von 150 Spätis gehören zu Babas Verein. „In Berlin hängt die Existenz eines Spätis davon ab, in welcher Gegend er liegt. In manchen Bezirken machen es sich die Ordnungsämter offenbar zur Hauptaufgabe, jeden Sonntag alle Spätis zu kontrollieren.“

Friedrichshain-Kreuzberg weniger streng

Zudem berichtet Baba von Betreibern – meist mit migrantischen Biografien – die sich von Ordnungsamtsmitarbeiter diskriminiert fühlten. Immer mal wieder komme es vor, dass Ordnungsamtsmitarbeiter den Händler sagten, diese könnte doch das Land verlassen, wenn ihnen die Gesetze nicht passten.

In Bezirken wie Neukölln, Pankow, Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf würden die Ordnungsämter besonders häufig und streng kontrollieren, ob Spätverkaufsstellen sonntags geöffnet haben, sagt Baba. In Friedrichshain-Kreuzberg gehe man hingegen weniger streng vor.

Tatsächlich sagt Friedrichshain-Kreuzbergs zuständiger Stadtrat Andy Hehmke (SPD), dass Kontrollen von Spätis an Sonn- und Feiertagen „kein Schwerpunkt der Arbeit des Ordnungsamtes“ seien. Sie fänden bei Beschwerden statt oder bei Verstößen.
In Mitte will das Ordnungsamt dagegen „verstärkt die Einhaltung der Ladenöffnungszeiten kontrollieren und Verstöße sanktionieren“, sagt Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne). Bei Verstößen solle das Amt den Laden schließen und die Schlüssel in Beschlag nehmen. Am Montag um 0 Uhr könnten die Ladenbetreiber den Schlüssel bei der nächsten Polizeistation abholen, kündigt der Grünen-Politiker an. 

Regelmäßige Kontrollen

In Neukölln gibt es aus Sicht der Behörden gar keine Spätis, „die auch nur ansatzweise das in der Rechtsprechung beschriebene touristische Angebot vorweisen können“, heißt es aus dem Büro von Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD), der im Interview mit der Berliner Zeitung kürzlich gesagt hat, er könne sich nicht daran erinnern, wann er zuletzt sonntags in einem Späti eingekauft habe. Regelmäßig kontrolliert das Neuköllner Ordnungsamt sonntags Spätverkaufsstellen. 

Und so waren die Mitarbeiter sonntags auch im Laden von Firat Yildiz in der Weserstraße. Sie haben Bußgeldbescheide gegen ihn verhängt. Doch alle Verfahren hat das Amtsgericht Tiergarten bisher eingestellt oder zu seinen Gunsten entschieden. „Ich habe nichts falsch gemacht“, sagt der 31-Jährige. Denn Yildiz, der den Späti seit 2008 mit seinen Familie betreibt, hat das Warenangebot im Geschäft auf all die Produkte reduziert, die im Berliner Ladenöffnungsgesetz als Touristenbedarf definiert sind.
Das rät Vereinschef Baba auch allen anderen Späti-Inhabern. Es reiche nicht, sonntags die Regale mit Waschmittel, Kaffee, Zucker und Klopapier abzudecken. „Wer sonntags legal öffnen will, muss sein Sortiment generell reduzieren“, sagt Baba, selbst Späti-Betreiber. Mittlerweile gebe es etwa 20 Fälle, in denen Berliner Richter Bußgeldverfahren gegen Späti-Betreiber mit Warenangeboten wie in Yildiz’ Geschäft eingestellt haben.

Das jüngste Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes in dieser Angelegenheit bestätigt diese Gesetzeslage. Eine Ladeninhaberin aus Charlottenburg-Wilmersdorf hatte gegen den Bezirk geklagt. Die Behörde hatte der Frau ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro angedroht, sollte sie ihren Laden weiter sonntags öffnen. Es gab dort weit mehr Waren zu kaufen, als sonntags erlaubt sind. Das Gericht entschied, das Warenangebot müsse sich am Bedarf der Touristen orientieren, und nicht daran, den Kiez sonntags mit Lebensmitteln aller Art zu versorgen. Selbst wenn Späti-Läden„eine größere Anzahl touristentypischer Souvenirs“ verkaufen würden, sei eine Ausnahme nicht möglich. Das Sortiment müsse zudem dauerhaft bestehen, nicht nur sonntags. Auch verkaufsoffene Sonntage hat das Gericht vorerst verboten. 

„Das ist eine unglaubliche Form der Selbstausbeutung“

Obwohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes lediglich die bestehende Rechtslage konkretisiert, hat erneut eine Debatte begonnen, wie zeitgemäß das Sonntagsverbot noch sei – kein Wunder angesichts behördlicherseits erlaubter touristischer Artikel wie „Verbrauchsmaterialien für Film- und Fotozwecke“, „Erzgebirgischen Holzschnitzereien“, „Thüringer Strohsterne“ – und natürlich allerlei Waren mit dem Berliner Bären. 

Diese Andenken sind in einem Merkblatt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aufgelistet. Firat Yildiz hat es griffbereit unterm Verkaufstisch liegen – und zeigt es bei Bedarf den Kontrolleuren vom Neuköllner Ordnungsamt.
Senatorin Elke Breitenbach (Linke) sagt, gerade für Spätis sei es wichtig, für die Einhaltung von Arbeitsrechten zu sorgen. Oft gebe es dort miese Arbeitszeiten und schlechte Bezahlung: „Das ist eine unglaubliche Form der Selbstausbeutung“, sagt Breitenbach. „Da können wir nicht sagen: Das kümmert uns nicht.“ 

Auch Tankstellen strenger kontrollieren

Der Späti sei nicht in erster Linie ein Lebensgefühl, sondern ein Ladengeschäft, sagte die Senatorin am Wochenende der Berliner Morgenpost. Und forderte die Bezirke auf, auch Tankstellen mit ihrem umfangreichen Verkaufsangeboten wie Rewe to go, sonntags strenger zu kontrollieren. Dort darf eigentlich lediglich Reisebedarf verkauft werden.

Alper Baba von Späti e.V. sagt: „Das Ladenöffnungsgesetz muss modernisiert und den Erfordernissen einer weltoffenen Großstadt angepasst werden.“ Die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt das. Jörg Nolte, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik, sagt, die Kammer habe sich seit jeher für eine Liberalisierung des Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. „Vielen meist kleingewerbetreibenden Späti-Betreibern entzieht die inzwischen streng exekutierte Rechtslage substanzielle Teile ihres Geschäftsmodells.“ 

Senatorin Breitenbach sagte dazu der Berliner Zeitung: „Natürlich kann man das Ladenöffnungsgesetz – wie jedes andere Gesetz übrigens auch - ändern. Das ist aber Sache des Gesetzgebers, also des Parlaments. Dann muss man aber auch die Artikel im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung zur Sonntagsruhe ändern.“

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