Gerichtsentscheid

Ohne Smartphone kein Rabatt: Warum Supermärkte auch Rentner an der Kasse mehr zahlen lassen dürfen

Ein Fruchtjoghurt kostete bei Penny 33 Cent mit App und 44 Cent ohne. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog dagegen vor Gericht und verlor. Ein Satz aus der Urteilsbegründung dürfte vielen Älteren übel aufstoßen.

Foto von Autor/Autorin: Sharone Treskow
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Nur wenige Rentner können problemlos ein Smartphone bedienen. Doch manche Rabatte im Supermarkt bekommt man nur in der App. Warum das problematisch ist.

Nur wenige Rentner können problemlos ein Smartphone bedienen. Doch manche Rabatte im Supermarkt bekommt man nur in der App. Warum das problematisch ist.

© KI-Illustration

Es ging um elf Cent. Um genau diesen Betrag war ein Fruchtjoghurt bei Penny günstiger, wenn man die App des Discounters auf dem Handy hatte: 33 statt 44 Cent. Im Prospekt stand groß der entscheidende Zusatz: „Nur mit App“. Aber ist das fair?

Fünf von zwanzig Produkten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt das für Diskriminierung. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung würden von den Preisnachlässen ausgeschlossen, wenn sie die Anwendung nicht bedienen könnten, argumentierte der Verband und verlangte, solche Angebote zu unterlassen.

Symbolbild: Wer bei Penny einkauft, kann exklusive App-Rabatte nutzen – aber eben nur über das Smartphone. Das findet die Verbraucherzentrale ungerecht.

Symbolbild: Wer bei Penny einkauft, kann exklusive App-Rabatte nutzen – aber eben nur über das Smartphone. Das findet die Verbraucherzentrale ungerecht.

© Martin Wagner/Imago

Doch das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage ab. Fünf von zwanzig Produkten waren in dem beanstandeten Prospekt per App billiger, das Preisgefälle beim Joghurt betrug elf Cent. Genau diese Kleinteiligkeit floss in die Abwägung des Senats ein.

Der Satz, an dem sich alles entzündet

Und dann ist da eine Passage, die das Gericht ergänzend anfügte. Menschen, die eine App wegen ihres Alters oder einer Behinderung nicht selbst bedienen könnten, so der Senat, nähmen möglicherweise ohnehin Hilfe von anderen in Anspruch. Diese Unterstützung könnten sie dann auch für die App nutzen.

Die Penny-App sorgt aktuell für Diskussionen.

Die Penny-App sorgt aktuell für Diskussionen.

© Ralf Homburg/Lobeca/Imago

Doch so einfach ist es eben nicht. Leider hat nicht jeder ältere Mensch Unterstützung dieser Art. Das ist ein bekanntes Problem. Ist die Begründung des Gerichts also wirklich tragfähig?

Man könnte meinen, die Sache sei damit entschieden

Man könnte meinen, das Urteil habe die Frage geklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband widerspricht und führt die Entscheidung in seiner Übersicht als nicht rechtskräftig. Das OLG selbst hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Auch inhaltlich reicht das Urteil weniger weit, als die Schlagzeile vermuten lässt. Der Senat prüfte diese eine Aktion mit diesem einen Preisabstand. Ein Rabattprogramm mit deutlich größeren Unterschieden oder belegten technischen Hürden müsste neu bewertet werden.

Nicht viele Rentner können sicher mit einem Smartphone umgehen. (Symbolfoto)

Nicht viele Rentner können sicher mit einem Smartphone umgehen. (Symbolfoto)

© Iuliia Zavalishina/Imago

Der Verband hatte auf eine Erhebung des Statistischen Bundesamts verwiesen: 2024 waren rund zwölf Prozent der 65- bis 74-Jährigen offline, in der Gesamtbevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren gut vier Prozent. Dem Gericht genügte das nicht, weil sich die Zahlen weder auf die Penny-App noch auf Händler-Apps allgemein bezogen.

Elf Cent, immer wieder

Juristisch ist das Urteil nachvollziehbar. Ein Gericht kann keine Diskriminierung feststellen, für die kein Nachweis vorliegt, und die vorgelegten Zahlen sagten nichts darüber aus, wer die App tatsächlich nicht bedienen kann.

Trotzdem bleibt ein Rest. Elf Cent tun niemandem weh. Aber wenn Woche für Woche ein Teil des Sortiments nur noch mit Smartphone, Konto und Datenfreigabe zum günstigen Preis zu haben ist, summiert sich das für Menschen mit kleiner Rente durchaus.

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