Sicheres Feuerwerk erkennen

Finger weg von Polenböllern, sonst sind die Finger weg!

Sechs Hinweise, um unbeschadet Silvester-Böllerspaß zu erleben.

BK
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Raketen sollten immer aus einer fest in einem Getränkekasten stehenden Flasche abgeschossen werden.

Raketen sollten immer aus einer fest in einem Getränkekasten stehenden Flasche abgeschossen werden.

© dpa-tmn

Der KURIER fasst die wichtigsten Hinweise zusammen.
Auf Zulassung achten. Böllerfans sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und über das CE-Siegel verfügen. Bei Krachern ohne Prüfsiegel droht mindestens eine empfindliche Geldstrafe.

Richtiges Feuerwerk erkennen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt. Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Zu der Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Zu erkennen ist das Prüfsiegel an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer weiteren fortlaufenden Nummer wie zum Beispiel 0589-F2-1234.

Feuerwerk für Kinder. Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden.

Finger weg von Polenböllern. Bei den für den deutschen Markt bestimmten Böllern ist die Menge an Schwarzpulver begrenzt. Die viel brisanteren Blitzknallkörper sind verboten. Solche aus Osteuropa eingeschmuggelten Böller mit Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, können vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen – bis zum Verlust von Fingern.

Beschreibungen lesen. Vor Gebrauch der Artikel sollte die Anleitung gelesen werden. Die BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern einen Meter Abstand. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden. Böller der Kategorie F2 sind im Freien zu verwenden. Blindgänger, die nicht explodieren, sollten liegengelassen werden. Alkohol ist beim Gebrauch von Feuerwerk tabu!

Zeiten beachten. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt eine strikte „Knallzeit“: Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Das Böllern in der Nähe von Kliniken, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist nicht erlaubt. In Berlin kommen die Böllerverbotszonen (Pariser Platz und Brandenburger Tor, Alexanderplatz Nord, Pallasstraße Schöneberg) dazu. (BK)

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