Bisher hing es am Verhandlungs-Geschick der Baustadträte, ob sich private Bauherren zu sozialen Wohltaten verpflichteten. In städtebaulichen Verträgen wurde etwa vereinbart: Das lukrative Baurecht für Großflächen gibt es nur gegen die Finanzierung von Kitaplätzen oder die Zusage fairer Mieten. Jetzt wird das alles einfacher und besser – mit der klaren 25-Prozent-Quote für die ganze Stadt. Ziel sind sozial gut durchmischte Wohnviertel.
Die neue Regelung gilt immer dann, wenn ein Bebauungsplan notwendig ist. Also nicht für kleine Baulücken oder ein paar Reihenhäuser. Die Untergrenze könnte laut Baupolitikern in der Praxis bei 50 Wohnungen liegen. In der Wirtschaft hält man dagegen eher 200 Wohnungen für eine realistische Größenordnung. Die Bauherren sollen zudem an den Kosten von Parks, Kitas und Grundschulen beteiligt werden.
Wer sich an die neuen Spielregeln hält, kann aber auch auf Fördermittel vom Land hoffen. Der Verband der Freien Wohnungsunternehmen (BFW) hält das Modell für „im Grundsatz akzeptabel“. Die 25-Prozent-Quote schaffe gleiche Bedingungen für alle Bauherren, könne mit ihren hohen Auflagen aber auch abschreckend wirken. Der Wohnungsverband BBU hat größere Zweifel.
Das Modell verspreche nur Erfolg, wenn für den Bau günstiger Wohnungen künftig höhere Fördermittel fließen. Die CDU hat schon angekündigt, auf die Bauherren zuzugehen. Der Abgeordnete Matthias Brauner (40) spricht etwa von einem „Tilgungszuschuss“, der Rendite auch bei niedrigen Mieten ermöglichen soll.
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