Am Abend endete die Fahrt eines Radlers in Staaken aus diesem Grund im Krankenhaus. Der 56-Jährige verletzte sich schwer, weil eine 35-Jährige ihre Autotür zu schnell öffnete. „Der Mann war in der Straße am Heideweg unterwegs, als die Autofahrerin die Tür aufstieß“, sagte eine Sprecherin der Polizei dem KURIER. Der Radfahrer konnte nicht ausweichen, blieb mit einem Pedal an der Tür hängen, stürzte und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Er wurde auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht.
Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art – immer wieder kommt es zu vergleichbaren Unfällen. Dabei heißt es in Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“ Oft vergessen Autofahrer diese Regel, verzichten vor dem Aussteigen auf den absichernden Blick in den Rückspiegel.
Wenn es um die Schuldfrage geht, entscheiden die Gerichte häufig zugunsten der Radfahrer. So passiert am Oberlandesgericht in Jena – hier klagte ein Radfahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil eine Autofahrerin ihre Tür zu schnell öffnete, der Radler stürzte. Das OLG räumte zwar die Mitschuld des Radfahrers ein, verurteilte die Autofahrerin dennoch dazu, den Schaden zu tragen.
„Anders sieht es aus, wenn eine Autotür schon länger sichtbar offen steht oder ein Fahrzeug erkennbar beladen wird. Dann sollten Radfahrer den Sicherheitsabstand vergrößern, um dem Vorwurf einer Teilschuld zu entgehen“, sagte Roland Huhn, Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club. Er empfiehlt Radfahrern, immer mit mehr als einem Meter Abstand an parkenden Autos vorbeizufahren. Außerdem sollten Radler auf die Fahrbahn wechseln, wenn auf dem Radweg kein ausreichender Abstand möglich ist.
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