Diese Frau hat kein Schwein gehabt: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Schweinehalterin abgewiesen und damit eine Entscheidung des Bezirksamts Mitte bestätigt. Ein einzelnes Schwein in einer Etagenwohnung im vierten Stock eines Altbaus zu halten, ohne frei zugänglichen Auslauf sowie ohne Möglichkeit zum Wühlen und Suhlen, sei mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar, urteilten die Richter.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Haltung eines Schweins in einer Altbauwohnung ohne frei zugänglichen Auslauf sowie Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen nicht artgerecht ist (Symbolfoto).
© Friso Gentsch/dpa
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