Schutz muss sein

BK
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Auch bei heißen Temperaturen sollten Motorradfahrer auf ausreichende Schutzkleidung achten. Andernfalls müssen sie selbst bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einer Kürzung ihrer Ansprüche bis zu30 Prozent wegen Mitverschuldens rechnen.Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 12 U 29/09

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