Klage-Akte Klassenzimmer

Welle von Wechselanträgen zu Schulbeginn

Vergabesystem sorgt jährlich für Frust bei Tausenden Eltern. FDP fordert Abschaffung.

Annika Leister
Lesezeit 4 Min
Die Grundschulen werden zugewiesen – doch viele Berliner Eltern sind damit unzufrieden. 

Die Grundschulen werden zugewiesen – doch viele Berliner Eltern sind damit unzufrieden. 

© dpa/Bernd Wüstneck

Insgesamt 1231 Mal wurde berlinweit nach Ablehnung des Schulwechselwunschs Widerspruch eingelegt. 647 Widersprüchen wurde stattgegeben, 112 wurden abgelehnt. 104 Eltern gingen im Anschluss noch einen Schritt weiter und klagten vor dem Verwaltungsgericht. Das geht aus der Antwort der Bezirke und der Senatsbildungsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervor, die der Berliner Zeitung exklusiv vorliegt.

Eltern wünschen sich oft eine andere Schule als die vom Vergabesystem zugeteilte 

Die Bezirke sind nach dem Berliner Schulgesetz verpflichtet, allen in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Kindern eine nahe gelegene Grundschule zuzuordnen. Sie legen deswegen ein bestimmtes Einzugsgebiet für jede Schule fest. Kinder bekommen also an der Grundschule einen Platz, in deren Nähe sie leben. Die Bezirke können so Kapazitäten besser planen und recht leicht dafür sorgen, dass jedes Grundschulkind einen Platz erhält – wenn es denn die nötigen Schulgebäude gibt.

Allerdings wünschen sich Eltern oft eine andere Schule als die ihnen zugeteilte. Die Gründe dafür können vielfältig sein und werden in dem der Berliner Zeitung vorliegenden Papier nicht thematisiert. Vielleicht wünschen sich Eltern eine Schule mit offenem Ganztagsangebot, eine fachspezifische Fokussierung oder sind der Meinung, dass ihre Kinder an einer anderen Schule eine bessere Ausbildung erhalten.

FDP fordert freie Grundschulwahl

Spitzenreiter bei den Schulwechselwünschen ist Mitte mit 1637 Eltern, die sich einen Wechsel weg von der ihnen zugeteilten Grundschule wünschten. 796 Anträgen wurde stattgegeben, 491 abgelehnt. Mitte ist damit der Bezirk mit der höchsten Zahl an abgelehnten Wechselwünschen – und recht folgerichtig auch einer der Bezirke mit der höchsten Zahl von sich daran anschließenden Widersprüchen (363) und Klagen vor dem Verwaltungsgericht (12). Dicht auf bei den Wechselwünschen folgt Steglitz-Zehlendorf mit 1634 gewünschten Schulwechseln – hier wurde allerdings allen Anträgen stattgegeben. Platz drei belegt Pankow mit 1613 gewünschten Schulwechseln. Dort wurden 1219 Wechselwünschen stattgegeben, 322 abgelehnt. Nach der Ablehnung legten 212 Eltern Widerspruch ein. 209 Widersprüchen wurde stattgegeben. Die restlichen drei Eltern klagten vor dem Verwaltungsgericht.

Die FDP zieht aus den erstmals in dieser Form erfragten Zahlen den Schluss: „Die Verwaltung, die Gerichte, aber zuvorderst Eltern und Kinder sind mit diesem Vergabesystem extrem belastet.“ Viele Widersprüche und Klagen seien noch nicht beantwortet, sagte Maren Jasper-Winter, Sprecherin für berufliche Bildung der Partei, der Berliner Zeitung. Das heiße, dass die betreffenden Kinder immer noch nicht wüssten, ob sie an der Schule bleiben, die sie gerade besuchen. Die FDP fordere deshalb: „Abschaffung der Einschulungsbereiche und eine freie Grundschulwahl.“ Der „Wanderzirkus zu Lasten aller“ müsse beendet werden.

Die Bildungspolitische Sprecherin der Grünen sieht die Abschaffung des Vergabeverfahrens nicht als Lösung

Berlin ist mit dem Vergabesystem nach Einzugsgebieten kein Einzelfall, die meisten Bundesländer handhaben es ähnlich. Nordrhein-Westfalen und Hamburg allerdings ermöglichen ihren Eltern und Kindern Wahlfreiheit. Jasper-Winter wünscht sich, dass die Schulbindung entfällt und die Kriterien, nach denen Kinder heute in Berlin in Ausnahmefällen einen Schulplatzwechsel beantragen können, zu Aufnahmekriterien für alle Grundschulen werden. Bisher können Eltern den Antrag auf Schulwechsel zum Beispiel mit der Begründung stellen, dass sie eine Schule mit einem anderen Schulkonzept wünschen. „Die Ausnahmekriterien sollen zu Aufnahmekriterien werden“, so Jasper-Winter. Das dann entstehende Auswahlsystem sei „sozial gerechter“, so Jasper-Winter, weil sich zurzeit nur jene Unzufriedenen durchklagten, die sich das monetär leisten könnten. „Die anderen finden sich damit ab.“

Gänzlich anders bewertet die Lage Marianne Burkert-Eulitz, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Eine Abschaffung der Einschulungsbereiche führe nicht zu größerer sozialer Gerechtigkeit. Sondern zu neuer Ungerechtigkeit: Kinder aus Familien, die sich lange Strecken und Anreisezeiten zur Schule leisten könnten, würden dann bevorzugt. Mit Blick auf Tausende fehlende Schulplätze in den kommenden Schuljahren sieht Burkert-Eulitz außerdem beim Thema Schulen zurzeit außerdem wichtigere Themen: „Der Schulbau hat oberste Priorität.“

Noch ist kein Anstieg an Wechselanträgen sichtbar

Vielen Wechselanträgen und Widersprüchen, auch das zeigten die Zahlen, werde stattgegeben. „Die Schulämter sind bemüht, den Eltern entgegen zu kommen.“

Die Bildungsverwaltung konnte am Dienstag keine Vergleichszahlen aus den Vorjahren nennen. Nach einer ersten Einschätzung sei an den Zahlen der Widersprüche aber kein Anstieg ablesbar, hieß es. Laut Gerichtsurteilen seien die Bezirke verpflichtet, das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ zu befolgen – der Schulweg eines Grundschülers darf demnach nicht länger als ein Kilometer sein. Auch für Eltern sowie aus ökologischer Sicht seien kurze Wege praktisch. Der Vorschlag der FDP auf Wahlfreiheit? „Nicht realitätsnah“, so ein Sprecher der Verwaltung.

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