Scheinbar Glück im Unglück: Da schloss man eine Gebäudeversicherung ab, kurz darauf kommt es zum Wasserschaden. Dumm nur, dass der Versicherungsschein noch nicht da ist. Aber dann wartet man eben mit der Schadensmeldung, bis das Dokument eingetroffen ist.Doch die Versicherungskunden, die erst abwarteten, gingen leer aus. Die Versicherung: Wir zahlen nicht, weil der Schaden zu spät gemeldet wurde. Und das Amtsgericht München gab der Versicherung (Az. 244 C 26368/09) recht. Also: Schäden gleich melden - notfalls auch, wenn man den Versicherungsschein noch gar nicht hat.
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