„Das ist ein sehr großer Tag für mich. Nicht nur für mich. Das ist ein Sieg für alle Sportler“, sagte Pechstein nach Bekanntgabe des Urteils und erklärte: „Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Medaillen.“ Mit Blick auf die nun mögliche Wiederaufnahme des Hauptverfahrens, bei dem auch neu geklärt werden müsste, ob Pechstein gedopt hat, sagte die fünfmalige Olympiasiegerin: „Ich habe nie gedopt. Von mir wird es nie eine positive Probe geben.“
Die 42-Jährige atmete nach der Urteilsbekanntgabe tief durch. „Das ist ein Meilenstein. Ich bin froh, dass ich diesen Schritt gegangen bin. Es ist eine Genugtuung, aber es ist noch nicht zu Ende. Der Kampf geht weiter“, kündigte die Läuferin an und ergänzte: „Den Betrügern von der ISU habe ich einen reingedrückt.“ Ihr Anwalt Thomas Summerer war ebenfalls hocherfreut: „In München wurde heute Sportgeschichte geschrieben.
Wir haben einen fulminanten Sieg gelandet“, sagte der Advokat. Wie das Pechstein-Lager weiter betonte, sei die Läuferin für einen möglichen Vergleich bereit gewesen, die ISU lehnte aber ab. Pechstein hat den Eisschnelllauf-Weltverband ISU auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro verklagt.
Das Landgericht hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war Deutschlands erfolgreichtse Winter-Olympionikin vor das OLG gezogen. Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 wegen zu hoher Blutwerte gegen sie verhängt hatte. Die Berlinerin will beweisen, dass ihre hohen Blutwerte auf eine vererbte Anomalie und nicht auf Doping zurückzuführen sind.
Die ISU hat als unterlegene Partei nun vier Wochen Zeit, beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision zu gehen. Dort wird dann abermals darüber entschieden, ob die Klage angenommen wird. Wenn ja, wird das Hauptverfahren an das OLG zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt. Dann könnte Pechstein am Ende auch Schmerzensgeld erhalten. SID
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