Das Gericht hat entschieden. „Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt“, sagte Staatsanwältin Corinna Gögge. Eigentlich sollten jetzt alle erleichtert sein. Die Show ist zu Ende, bitte gehen Sie weiter, es gibt nichts mehr zu sehen, außer, dass da jemand über seine eigens erschaffene Rolle als Lustobjekt gestolpert ist. Selber schuld. Seht her, liebe Kinder, ein Mädchen hat sich anständig zu kleiden und still und leise wütend zu sein. Und überhaupt, wer seine Auslagen so appetitlich drapiert, braucht sich nicht wundern, wenn alle zugreifen. Gemein? Wieso?
Diese Sprüche kennt man als Mensch weiblichen Ursprungs tatsächlich aus dem Effeff. Früh bekommt man beigebracht, dass das angeblich so starke Geschlecht seinen Trieb hinsichtlich fraulicher Reize nur schwer im Griff hat und alleine ein kurzer Rock schon eine warme Einladung zum Geschlechtsverkehr aussprechen kann. Soweit, so normal. Dennoch habe ich durch den Prozess rund um die ehemalige GNTM-Kandidatin noch einiges dazugelernt.
Laut Richterin Ebner kann es, wenn man schon einmal einvernehmlichen Sex hatte, keine Vergewaltigung mehr geben. Das hieße doch im Umkehrschluss, in Beziehungen oder Ehen kämen Gewaltverbrechen und Missbrauch nicht vor. Merkwürdig, schließlich sagt die Statistik leider etwas anderes, aber die ist wahrscheinlich eh nicht repräsentativ, schließlich wurde bisher nur jede 12. Vergewaltigung angeklagt.
Nach dem aktuellen Verfahren werden sich wohl noch weniger Opfer auf eine derartige Tortur einlassen. Die Kraft und Energie steckt man lieber in einen Selbstverteidigungskurs. Justitia ist offensichtlich keinesfalls blind, außer, was die Glaubwürdigkeit eines zusammengeschnittenen Videos, fragwürdigen Artikeln der Boulevardpresse und einem Gutachter, der sich „nicht zu 100% sicher ist“ angeht. Wie heißt es doch immer: „Im Zweifel für den Angeklagten“ – und zu zweifeln gibt es in diesem Fall immer noch zu viel!
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