Die Länder wollen den Medienstaatsvertrag umbauen: Rundfunkbeiträge sollen künftig auch lokale Medien fördern können. Sachsen-Anhalts Medienminister Rainer Robra (CDU) hat den Entwurf kurz vor seinem Rücktritt vorgestellt. Zugleich will die AfD als Wahlsiegerin die Rundfunkstaatsverträge kündigen. Doch das System lässt sich umbauen, aber nicht abschaffen.
Was der Entwurf vorsieht
Kern ist der zweite Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags, ein gemeinsamer Entwurf der Länder. Er enthält erstmals ein Bündel konkreter Maßnahmen bis hin zur Möglichkeit, Rundfunkbeitragsmittel für lokale Medienangebote einzusetzen. Hinzu kommen Anreize für Kooperationen zwischen großen und regionalen Anbietern.
Wer regionale Werbung anbietet, soll künftig auch regionale und lokale Inhalte liefern. Möglich wäre das über Kooperationen lokaler Sender mit großen Rundfunkunternehmen und Plattformen. Ob Beitragsgeld an Plattformen fließt, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Der Beitragsservice zieht im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag ein.
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Die Anhörung der Rundfunkkommission hat diese Woche begonnen. Weitere Themen sind KI-Regeln, ein neues Medienkonzentrationsrecht, gelockerte Werbevorschriften und eine reformierte Medienaufsicht. Den ersten Teil, der EU-Recht umsetzt, hat das Kabinett am 29. September an den Landtag weitergeleitet.
Was noch offen ist
Robra begründet das Paket mit der Medienvielfalt, gerade in Ostdeutschland. Er gibt sein Amt jedoch zum 5. Oktober ab. Seine Aufgaben als Medienminister übernimmt bis zur neuen Landesregierung Staatssekretär Gert Zender. Wer das Ressort danach führt, ist offen.
Rainer Robra wirbt für mehr Förderung lokaler Medien aus dem Rundfunkbeitrag. Zum 5. Oktober gibt Sachsen-Anhalts Medienminister sein Amt ab.
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Auch sonst fehlen Details. Wie viel Beitragsgeld vorgesehen ist, wer es nach welchen Kriterien verteilt und ob neben lokalem Rundfunk auch Online- und Printangebote profitieren, sagt die Mitteilung nicht.
Unklar ist zudem, welche Plattformen gemeint sind und ob die Förderung die Beitragshöhe berührt. Einen Zeitplan für Unterzeichnung und Landtagsabstimmung nennt die Mitteilung ebenfalls nicht.
Umbauen ja, abschaffen nein
Wichtig zu sagen ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lässt sich reformieren und verschlanken, aber nicht abschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat ihm eine Bestandsgarantie gegeben: Er muss Gegengewicht zum Privatfunk bleiben und eine Grundversorgung sichern.
Die einzelnen Staatsverträge kann ein Land zwar kündigen, mit zwei Jahren Frist zum Jahresende. Den Auftrag wird es damit aber nicht los. Wer aussteigt, muss gleichwertigen Ersatz schaffen, und Grundversorgung heißt nicht Minimalversorgung. Die Wahl lautet also: Reform im Verbund der Länder oder Neubau im Alleingang. Der Länderentwurf steht für den ersten Weg.
Hohe Hürden für die AfD-Pläne
Die AfD will die Rundfunkstaatsverträge „als erste Amtshandlung“ kündigen, den Beitrag abschaffen und einen „Grundfunk“ einführen. Doch das dürfte schwierig werden: Die Kündigung braucht die Zustimmung des Landtags. Die AfD hat mit 43,8 Prozent 39 von 83 Sitzen gewonnen und damit keine eigene Mehrheit. Eine Kündigung zum Ende 2026 würde erst am 1. Januar 2029 wirksam, bis dahin bliebe der Beitrag.
Auch wenn Sachsen-Anhalt die Rundfunkstaatsverträge kündigt, ist der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat mindestens bis Ende 2028 fällig. (Symbolbild)
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Zudem drohen Klagen: Die anderen Länder könnten vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, der MDR Verfassungsbeschwerde erheben.
Teurer Alleingang
Ein Grundfunk müsste den vollen Auftrag allein erfüllen, auch mit Berichten aus Deutschland, Europa und der Welt. Finanziert werden müsste er staatsfern. Haushaltsmittel öffnen dem Staat Einfluss, mehr Werbung schafft Abhängigkeit, ein Abo könnte bei wenigen Zahlern teuer werden.
Umstritten ist zudem, ob der Beitrag nach 2028 entfällt. Der MDR und einige Juristen sehen in einer Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 eine eigene Rechtsgrundlage. Dann stünde neben dem Beitrag auch die Finanzierung eines Grundfunks im Raum.
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