Rücksendung ist keine Pflicht

Nicht bestellte Warenlieferung

BK
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Ein weit verbreiteter Rechtsirrtum: Bekommt man eine Warenlieferung, die man nicht bestellt hat, muss man die zurücksenden. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte nun dagegen klar: Wer unverlangt von einer Firma etwas zugeschickt bekommt, muss gar nichts zurücksenden, den Artikel aber selbstverständlich auch nicht bezahlen. Das Gericht weiter: Dieses Prinzip gilt auch dann, wenn der Verbraucher die Ware zwar ursprünglich tatsächlich bestellt hat, seine Bestellung aber noch rechtzeitig widerrief. Ob und wie die Firma den Artikel zurück bekommt, liegt allein in ihrer Verantwortung (Az. 9 U 120/09).

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