Wer mit 16 zum ersten Mal arbeiten ging und dann 45 Jahre lang sein Gehalt brav in die Rentenversicherung zahlte, darf ohne Abzüge aufhören – allerdings erst mit 64 oder, je nach Jahrgang, mit 65 Jahren, nicht schon mit Anfang 60. Das ist die „Rente mit 63“, ein Name, der beim Start der Regelung 2014 noch stimmte, inzwischen aber in die Irre führt: Die abschlagsfreie Altersgrenze steigt seither schrittweise an. Trotzdem ist es ein Privileg, das im Osten deutlich häufiger genutzt wird als im Westen.
Wer lückenlos 45 Jahre eingezahlt hat, kann in Ruhestand gehen – eine Regel, die besonders im Osten genutzt wird.
© Arne Dedert
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